CVA - Maklerservice -- Betriebliche Altersvorsorge

Elementarschadendeckung

Um bei durch Unwetter verursachten Schäden, wie zum Beispiel einer Überschwemmung, abgesichert zu sein, ist grundsätzlich eine Elementarschadenversicherung erforderlich.
Nur mit dieser freiwillig zur Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung oder als Elementarschadendeckung bei gewerblichen Risiken angebotenen Zusatzversicherung können Sie Ihren - im schlimmsten Falle millionenschweren - finanziellen Verlust geltend machen.

Folgende Schäden sind versichert:

  • Ausuferung natürlicher Gewässer >>Überschwemmungen
  • Schäden durch Witterungsniederschläge >> Überflutungen
  • naturbedingte Erschütterung des Erdbodens >> Erdbeben
  • naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen >> Erdsenkung
  • Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen >> Schneedruck
  • an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen >> Lawinen
  • naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen >> Erdrutsch



Die häufigste Ursache für Überschwemmungen ist die Ausuferung von Gewässern durch außergewöhnlich heftige Regenfälle. Dies geschieht immer öfter auch in Regionen, in denen bisher nicht damit zu rechnen war. So gestaltet sich die Vorbereitung auf derartige Naturkatastrophen natürlich sehr schwierig.

Risikogebiete

In besonders gefährdeten Regionen sowie in Gebieten, welche in den letzten zehn Jahren unter Wasser gestanden haben, ist es teilweise gar nicht möglich, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen.
Bitte sprechen Sie uns direkt an, um zu erfahren, ob Ihre Region als Gefahrengebiet behandelt wird; wir geben Ihnen gerne Auskunft.

Wann besteht kein Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nicht, wenn versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig sind oder aus anderen Gründen, wie zum Beispiel Umbauarbeiten, für ihren Zweck nicht benutzbar sind. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz bei Sturmschäden (hier haften Gebäude- oder Inventarversicherungen ab Windstärke 8) oder in Fällen von höherer Gewalt.

Im Schadensfall sollten Sie sich innerhalb von einer Woche mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen. Zur Ermittlung der Schadenshöhe und um spätere Unklarheiten zu vermeiden, sollten Sie die Schäden möglichst fotografieren bzw. beschädigte Gegenstände aufbewahren.

 
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