CVA - Maklerservice -- Betriebliche Altersvorsorge

Kinder-Vorsorge

Professionelles Risikomanagement
für junge Menschen

So lange Ihre Kinder noch im Sandkasten spielen und keinen Gedanken an die Zukunft verschwenden, sollten Sie, als Erwachsener, diese Aufgabe in die Hand nehmen und die notwendigen Entscheidungen für die gesicherte Zukunft Ihres Kindes treffen.
Nicht nur die Sorge um finanzielle Folgen von Krankheiten und Unfällen sollte minimiert werden, sondern auch die Sicherheit, dass die Ausbildung finanziert werden kann. Die kostenfreie Absolvierung eines Studiums ist bei der momentanen wirtschaftlichen Lage nicht mehr gesichert; hier findet sogar schon ein Umbruch statt hin zur Privatfinanzierung.
Nach der Schulzeit kommt immer öfter der Wunsch auf, die Welt zu erkunden, für eine bestimmte Zeit als Au Pair nach Übersee zu gehen oder einfach „selbständig“ zu werden. Auch das erste Auto oder eine eigene Wohnung sind möglicherweise in Planung. Für all diese Wünsche braucht Ihr Kind Geld.


Gesetzlicher Kinder-Unfallschutz

. . . maximal 268,33 € Leistung bei einer 50-prozentigen Invalidität!
Sollte Ihrem Kind im Kindergarten, in der Schule oder auf dem Hin- und Rückweg ein Unfall passieren, der bleibende Schäden hinterlässt, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Sollte jedoch der Fall eintreten, dass Ihr Kind nach einem Unfall invalide bleibt, so müssen Sie mit hohen Kosten rechnen.
Nicht nur der behindertengerechte Umbau der Wohnung oder ein neues Auto, welches aufgrund der Behinderung angeschafft werden muss, gehören zu den kostenintensiven Investitionen, die in solch einem Fall unumgänglich sind. Leider trägt die gesetzliche Unfallversicherung diese Kosten nicht. Gerade bei schweren Unfällen, die evtl. auch laufende Folgekosten mit sich bringen, bietet diese nur unzureichende Leistungen. Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind der Schulweg, der gesamte Unterricht inklusive der üblichen Pausenzeiten sowie anfallende Freistunden und sonstige schulische Veranstaltungen, aber auch die Betreuung direkt vor und nach dem Unterricht, abgesichert. Verlässt Ihr Kind während der Unterrichtszeit jedoch unerlaubt das Schulgelände, so greift der gesetzliche Versicherungsschutz nicht mehr und es ist allen Gefahren auch in finanzieller Hinsicht schutzlos ausgeliefert.

Gesetzliche Invaliditätsabsicherung reicht nicht aus

Die gesetzliche Invaliditätsabsicherung ist generell unzureichend und greift nur in den oben genannten Fällen.

So gibt es für Babys, Kleinkinder und Jugendliche, die sich nicht in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, gar keinen gesetzlichen Unfallschutz. Allerdings geschehen die meisten Unfälle zuhause oder im Freizeitbereich und der gesetzliche Versicherungsschutz würde sowieso nicht greifen.

Sorgen Sie vor, um für solche Fälle finanziell gewappnet zu sein.

Finanzielle Vorsorge

Die ältere Generation greift der heranwachsenden immer öfter unter die Arme, vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht.
Trotz dieser Unterstützung fehlen oft die finanziellen Mittel für die wichtigen Dinge im Leben wie Ausbildung, Studium, Wohnungseinrichtung oder auch das erste Auto, weil das Geld für (z. T. unnötigen) Konsum ausgegeben wird.

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